Versicherungsschäden gestalten sich regelmäßig sehr komplex. Versicherer greifen vermehrt auf externe Regulierer zurück, aber auch auf externe Schadensdienstleister, wobei der Versicherungsnehmer im Schadensfall meistens nicht darüber informiert wird, ob der eingesetzte Dienstleister als Regulierer oder Sachverständiger tätig ist.
Dies führt dann oft zu zweifelhaften Schadensregulierungen.
Wenn dann in einem Schaden mehrere Verträge betroffen sind, z.B. Gebäude, Inhalt und Betriebsunterbrechung oder aber Gebäude und Hausrat, bedarf es weitreichender Kenntnisse der Bedingungen und des Schadensmanagementrechts, um eine schnelle und sachgerechte Schadenserledigung zu erreichen.
Wir vertreten Versicherungsnehmer in Schadensfällen, begleiten rechts- und steuerberatende Berufe bei der Betreuung ihrer Mandanten in Schadensangelegenheiten und führen auch Revisionen von Schadensfällen durch.
Dabei konzentrieren wir uns nicht auf die Reaktion gegenüber dem Versicherer, sondern nehmen das Konzept selbst in die Hand und setzen die in den Versicherungsverträgen eingetragenen Rechte der Versicherungsnehmer aktiv durch.
Bei Haftpflichtschäden legen wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Produkthaftpflichtschäden, insbesondere auf die drohenden oder vorhandenen leisen und lauten Rückrufschäden.