Versicherungs-, Renten- und Schadensberatung

Unabhängige Beratung in Versicherungsangelegenheiten stellt Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) dar. Zur Berufsausübung eines Versicherungsberaters bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Nach Novelle des Rechtsberatungsgesetzes sind IHK's für die Erlaubniserteilung zuständig, vorher waren es die Landesgerichtspräsidenten, die eine Überprüfung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen und die persönliche Eignung prüfen.
Der Versicherungsberater ist freiberuflich tätig und unterliegt auch während der Ausübung seines Berufes einer ständigen Aufsicht durch die Erlaubnisbehörde. Die Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz ist sehr weitgehend. Bei entsprechender Auftrags- und Vollmachtserteilung durch den Mandanten umfasst der Tätigkeitsbereich des Versicherungsberaters beispielsweise:Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern.

a) bei der Vereinbarung, Änderung und Prüfung von Versicherungsverträgen

b) bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall Abschluss neuer und Kündigung bestehender
Versicherungsverträge. Verwaltung der Versicherungsdokumente und
Durchführung aller versicherungsrelevanten Vorgänge.

Der Versicherungsberater übt seine Tätigkeit neutral und unabhängig von Versicherungsgesellschaften und Vermittlern aus.

Zur Wahrnehmung der Unabhängigkeit ist es ihm untersagt, Versicherungsverträge zu vermitteln und Provisionen entgegen zu nehmen.

Der Versicherungsberater ist ausschließlich im Interesse seines Mandanten tätig. Für seine Tätigkeit erhält er ein Honorar, das sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst.

Durch die laufende Praxis ist der Versicherungsberater mit den Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt bestens vertraut. Als unabhängiger Berater, wie z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte, steht er Privatpersonen ebenso zur Verfügung wie Gewerbe- und Industriebetrieben, sowie Kommunen.
Rentenberatung für betriebliche Altersversorgung

Die Beratung unterliegt den strengen Regeln des Rechtsberatungsgesetzes und zielt auf alle Problembereiche der betrieblichen Altersversorgung ab, insbesondere der sich daraus ergebenden Haftungspotenziale, sowie der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen sinnvollen Versorgungsmöglichkeiten .